Hand steckt Wahlzettel in eine Urne. © dpa-bildfunk Foto: Daniel Reinhardt

FAQ: So funktionieren die Bezirkswahlen 2024 in Hamburg

Stand: 26.04.2024 13:20 Uhr

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden in Hamburg die Bezirksversammlungswahlen, kurz auch Bezirkswahlen, statt. Im FAQ finden Sie die Antworten auf alle Fragen zu den Bezirksversammlungswahlen.

Was machen die Bezirksversammlungen eigentlich? Wer darf wählen und wer wird überhaupt gewählt? Hier finden Sie die wichtigsten Themen rund um die bevorstehende Wahl der Bezirksparlamente in Hamburg.

Wie viele Bezirke gibt es?

Es gibt sieben Bezirke in Hamburg: Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek. Jeder dieser Bezirke hat ein eigenes Parlament, die Bezirksversammlung. In den sieben Hamburger Bezirken gibt es 54 Wahlkreise, in denen sich Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen.

Wo und wie wird gewählt?

Wahlberechtigte bekommen im Zeitraum vom 3. Mai bis 18. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. In den Unterlagen stehen alle wichtigen Informationen, wie das Wahldatum, das zuständige Wahllokal und dessen Öffnungszeiten (8 bis 18 Uhr). Sollte die Wahlbenachrichtungskarte abhanden kommen, kann man auch einfach mit seinem Personalausweis ins zuständige Wahllokal gehen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die dafür benötigten Unterlagen können über den sogenannten Briefwahlantrag angefordert werden. Dieser liegt ebenfalls der Wahlbenachrichtigung bei. Wahlberechtigte, die das beantragen, bekommen dann die Wahlunterlagen nach Hause geschickt. Die Briefwahl ist seit 30. April 2024 in den Wahldienststellen der Bezirksämter möglich. Dafür ist es nötig, den Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Man kann dann vorab vor Ort wählen und die angekreuzten Stimmzettel auch gleich abgeben.

VIDEO: Darum geht's: Bezirkswahlen in Hamburg (2 Min)

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die politischen Vertreter der Einwohner der verschiedenen Bezirke. Je mehr Bevölkerung in dem Bezirk lebt, desto mehr Mitglieder hat die jeweilige Bezirksversammlung. Bergedorf zum Beispiel hat als Bezirk mit der geringsten Bevölkerungszahl 45 Mitglieder, während die Bezirksversammlungen Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg jeweils 51 Mitglieder haben. In Wandsbek hat die Bezirksversammlung 57 Mitglieder. Es ist der bevölkerungsreichste Bezirk Hamburgs.

Was machen die Bezirksversammlungen?

Die Bezirksversammlungen wählen die Bezirksamtsleiterinnen und -leiter und kontrollieren die Bezirksämter bei ihrer Arbeit. Sie können in allen die Bezirke betreffenden Angelegenheiten Beschlüsse fassen und auch mitbestimmen, wofür Geld ausgegeben wird. So entscheiden sie zum Beispiel darüber, wo in den Bezirken Spielplätze gebaut, Parks angelegt und Baustellen eingerichtet werden. Außerdem sprechen die Bezirksversammlungen Empfehlungen an die Fachbehörden aus und können Anfragen an sie oder an die Bezirksamtsleitung stellen.

Was tun die Bezirksämter?

Die Bezirksämter sind die Verwaltungen der einzelnen Bezirke. Sie erledigen selbstständig Aufgaben, die ihnen der Hamburger Senat überträgt. Dabei handelt es sich in der Regel um Aufgaben, die nicht einheitlich für die gesamte Stadt umgesetzt werden müssen, sondern kümmern sich um Anliegen, die direkt im Bezirk - also vor der eigenen Haustür - wichtig sind.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgerschaft und Bezirksversammlung?

Die Hamburgische Bürgerschaft ist ein Parlament, also die Volksvertretung des Stadtstaates Hamburg. Sie stellt die politische Vertretung aller Hamburgerinnen und Hamburger dar. Die Bezirksversammlung ist ein Verwaltungsausschuss eines Bezirksamtes. Somit ist sie Teil der städtischen Verwaltung und vertritt die Einwohner eines bestimmten Bezirks. Im Gegensatz zur Bürgerschaft, die alle für Hamburg geltenden Gesetze verabschiedet, ist die Bezirksversammlung Teil der Exekutive. Das bedeutet, dass sie dafür sorgt, dass Gesetze, die von der Bürgerschaft, also der Legislative, verabschiedet wurden, auch umgesetzt werden. Dabei entscheiden sie auch darüber, wie von der Bürgerschaft bewilligte Projekte konkret umgesetzt werden.

Wer kann gewählt werden?

Parteien und Wählervereinigungen können Kandidaten zur Wahl aufstellen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt leben. Darüber hinaus müssen Sie auch in dem Bezirk wohnen, in dem sie kandidieren wollen. Es können sowohl Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft antreten als auch Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes. Es können auch Einzelbewerber kandidieren, allerdings nur in einem Wahlkreis. Sie sind dann nur auf dem Wahlkreislisten-Stimmzettel zu finden, nicht auf der Bezirksliste. Während bei der Bürgerschaft eine Fünf-Prozent-Hürde gilt, gibt es bei Bezirksversammlungswahlen lediglich eine Drei-Prozent-Hürde. Eine Partei oder Wählervereinigung muss also nur mindestens drei Prozent der insgesamt auf den Bezirkslisten abgegebenen Stimmen erhalten, um in die Bezirksversammlung zu kommen. Für die Kandidaten der Wahlkreise und Einzelpersonen ist diese Hürde nicht wichtig.

Wer darf bei der Bezirkswahl wählen?

Um bei den Bezirkswahlen wählen zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und in dem jeweiligen Bezirk gemeldet sein. Anders als bei der Bürgerschaftswahl dürfen hier auch Menschen aus dem EU-Ausland wählen. Die einzige Bedingung: Sie müssen seit mindestens drei Monaten in dem Bezirk gemeldet sein.

Wie viele Stimmen hat man?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat zehn Stimmen. Davon verteilen sich jeweils fünf Stimmen auf die Bezirksliste und die Wahlkreisliste. Die Bezirksliste legt fest, wie viele Sitze Parteien und Wählervereinigungen in der Bezirksversammlung zustehen. In der Wahlkreisliste kann man für Kandidatinnen und Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis stimmen. Ob man einer Partei oder einem Kandidaten oder einer Kandidatin alle fünf Stimmen gibt oder ob man verschiedene Parteien und Personen wählt, kann jeder Wähler und jede Wählerin selbst entscheiden - Hauptsache, es werden fünf Stimmen pro Liste verteilt.

Wann waren die letzten Bezirkswahlen?

Am 26. Mai 2019. Auch damals fand die Bezirkswahl gleichzeitig mit der Europawahl statt. Davor teilte sie sich das Datum mit der Bürgerschaftswahl. 2019 betrug die Wahlbeteiligung 58 Prozent, deutlich mehr als 2014, als nur 41 Prozent der Berechtigten zur Wahl gingen.

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Eine Visualisierung zeigt den Umriss der Stadt Hamburg. © picture alliance/dpa Foto: Georg Wendt

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 09.06.2024 | 08:00 Uhr

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